Wien - Die sexuelle Belästigung von Frauen am Arbeitsplatz bzw. generell in der Gesellschaft ist nach wie vor Thema Nummer Eins, wenn es um Beratung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes geht. Bei 43 Prozent aller Beratungsfälle der Gleichbehandlungsanwaltschaft ging es um das Thema "Diskriminierung durch sexuelle Belästigung", an zweiter Stelle (21,5 Prozent) stand der Wunsch nach grundsätzlicher Information, vor allem in Rechtsfragen. Das geht aus dem "Tätigkeitsbericht 2000" der Gleichbehandlungsanwaltschaft sowie der -kommission hervor. Die Zahl der Ratsuchenden nimmt generell zu, von 772 (1999) auf 850 Fälle (2000). 83 Prozent der Ratsuchenden waren Frauen (1999: 81,2). An dritter Stelle der Anfragen (9,9 Prozent) folgten "Diskriminierung bei der Festsetzung des Entgelts". Die meisten Beratungsfälle gab es in Wien (434), gefolgt von Tirol (163), Salzburg (65), Niederösterreich (48), Steiermark (45), Oberösterreich (28), Vorarlberg (23), Burgenland (7). Der Rest der Anfragen kam ohne Angaben des Bundeslandes bzw. aus dem Ausland. Im Jahr 2000 trat die Gleichbehandlungskommission elf Mal zusammen, 31 Fälle wurden behandelt. Elf Einzelverfahren wurden mit Prüfungsergebnissen/Vorschlag und ein Gutachten gemäß Paragraf fünf Gleichbehandlungsgesetz zum Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung abgeschlossen. Zehn Anträge wurden zurückgezogen, die restlichen sind noch nicht abgeschlossen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer in Einzelfällen betrug elfeinhalb Monate. Im Jahr 2000 wurden 21 neue Anträge eingebracht, auch dabei bezog sich der Großteil auf Beschwerden wegen sexueller Belästigung, der Rest auf Einstellungs-, und Aufstiegsdiskriminierungen, sonstige Arbeitsbedingungen sowie Diskriminierung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. (APA)